Buchhaltung · Region Schaffhausen
Buchhaltung für Einzelfirmen und Kleinbetriebe in Schaffhausen
Ich führe Ihre laufende Buchhaltung, stimme sie jeden Monat mit dem Kontoauszug ab und gebe Ihnen einen Bericht auf einer Seite. Wenn ein Jahr fehlt, hole ich es nach.

Laufende Buchhaltung
Jeden Monat abgestimmt, jeden Monat ein Blatt
Sie geben mir die Belege, ich buche sie und stimme die Buchhaltung mit dem Kontoauszug ab. Am Monatsende bekommen Sie einen Bericht auf einer Seite: was hereinkam, was hinausging, welche Rechnungen offen sind und was im nächsten Monat fällig wird.
- Buchen der Einnahmen und Ausgaben
- Abstimmung mit dem Kontoauszug, jeden Monat
- Debitoren und Kreditoren im Blick
- Monatsbericht auf einer Seite
- Unterlagen für den Jahresabschluss und die Steuererklärung
- Einführung, wenn Sie die Buchhaltung selbst führen möchten
Das Archiv mit den Originalbelegen gibt es auf Wunsch gegen Aufpreis; sonst bleiben die Originale bei Ihnen.


Kurz erklärt
Was eine kleine Einzelfirma buchen muss
Das Obligationenrecht unterscheidet nach dem Umsatz. Laut Art. 957 Abs. 2 OR (fedlex, Stand 1. Oktober 2026) müssen Einzelunternehmen «mit weniger als 500 000 Franken Umsatzerlös im letzten Geschäftsjahr» nur über die Einnahmen und Ausgaben sowie über die Vermögenslage Buch führen. Das ist die einfache Buchhaltung.
Wer darüber liegt, führt eine doppelte Buchhaltung mit Bilanz und Erfolgsrechnung. Welche Form für Sie gilt, klären wir im Erstgespräch.
- Einnahmen im Monat
- Ausgaben im Monat
- Offene Rechnungen Ihrer Kundschaft
- Offene Rechnungen an Lieferanten
- Kontostand laut Auszug
- Was im nächsten Monat fällig wird
Eine Seite, jeden Monat.
Einzelaufträge
Wenn nur eine Sache drängt
- Buchhaltung nachholen: ein ganzes Jahr nachbuchen, zum Festpreis. Sie bringen die Schachtel, ich bringe sie in Ordnung. Am häufigsten von Januar bis April.
- Jahresabschluss vorbereiten: Abstimmung mit den Kontoauszügen, Abschlussbuchungen und die Unterlagen für die Steuererklärung.
- MWST-Abrechnung: eine einzelne Quartalsabrechnung, auch ohne Buchhaltungspaket.
Die Revision und Bewertungsfragen übernimmt eine Fachperson; ich bereite die Unterlagen so vor, dass sie damit arbeiten kann.
Grenzen
Was nicht dazugehört
Ich bin keine Treuhänderin. Ich mache die laufende Buchhaltung und bereite den Abschluss vor; für Steuerberatung und Revision empfehle ich Fachleute.
Nicht enthalten
- Revision
- Steuerberatung bei Spezialfällen
- Bewertungsfragen
- Methodenwechsel und Korrekturen früherer Perioden bei der MWST
Fragen
Häufige Fragen

Was kostet eine Buchhaltung pro Monat?
Das hängt von der Zahl der Belege und davon ab, ob Löhne dazukommen. Ich arbeite mit Monatspaketen, jedes mit einer Liste, was enthalten ist und was nicht. Nach dem Erstgespräch erhalten Sie innert zwei Arbeitstagen eine Offerte.
Wie führe ich eine einfache Buchhaltung?
Mit allen Einnahmen und Ausgaben, nach Datum geordnet, und einem Blick auf die Vermögenslage. Für Einzelfirmen unter 500 000 Franken Umsatzerlös genügt das laut Art. 957 Abs. 2 OR. Wenn Sie das nicht selbst machen wollen, übernehme ich es.
Wie lange muss ich die Buchhaltung aufbewahren?
Laut Art. 958f OR zehn Jahre, gerechnet ab dem Ende des Geschäftsjahres, auf Papier oder elektronisch. Mehr dazu im Ratgeber.
Buchhaltung nachholen: Was tun, wenn ein Jahr fehlt?
Bringen Sie mir alles, was Sie haben: Kontoauszüge, Rechnungen, Quittungen, auch ungeordnet. Ich buche das Jahr nach, zum Festpreis, und sage Ihnen, was noch fehlt.
Nächster Schritt
Soll Ihre Buchhaltung jeden Monat stimmen?
Im Erstgespräch schauen wir, wie viele Belege Sie haben und welche Form der Buchhaltung für Sie gilt.
Antwort am selben oder nächsten ArbeitstagErstgespräch 30 Minuten, kostenlos
