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OrdnungssacheNathalie Müller · Administration und Buchhaltung

Für Gründerinnen und Gründer · Region Schaffhausen

Start für neue Einzelfirmen

Wer sich selbstständig macht, hat genug anderes im Kopf. Ich richte Ihnen das Büro vom ersten Tag an ein: Anmeldung bei der Ausgleichskasse vorbereiten, Buchhaltung, Rechnungsvorlage und Ablage.

Ein Schild mit der Aufschrift «Open» hängt an einer Ladentür

Was ich übernehme

Damit das erste Jahr geordnet beginnt

  • Anmeldung als Selbstständige bei der Ausgleichskasse vorbereiten
  • Kontenplan und Buchhaltung einrichten
  • Rechnungs- und Offertvorlage mit Ihren Angaben
  • Ablage auf Papier oder digital
  • ein einfacher Finanzplan für das erste Jahr

Laut Art. 957 Abs. 2 OR genügt für Einzelunternehmen unter 500 000 Franken Umsatzerlös eine Buchhaltung über Einnahmen, Ausgaben und Vermögenslage. Damit beginnen wir.

Ein aufgeschlagenes Notizbuch und eine Tasse Kaffee am Fenster
Eine hellblaue Ablagebox mit vielen braunen Mappen

Danach

Selbst weiterführen oder abgeben

Manche möchten die Buchhaltung danach selbst führen: Dann zeige ich Ihnen in einer Einführung, wie es geht. Andere geben sie gleich ab, als Monatspaket.

Beides ist in Ordnung. Wichtig ist, dass vom ersten Beleg an alles an einem Ort liegt.

Grenzen

Was nicht dazugehört

Für die Wahl der Rechtsform, Steuerfragen und Versicherungen empfehle ich Ihnen die passenden Fachleute.

Zu den Preisen und Paketen

Nicht enthalten

  • Beratung zur Rechtsform
  • Steuerberatung
  • Versicherungen vermitteln
  • Domizil für Ihre Firma

Fragen

Häufige Fragen

Kassenzettel und Quittungen auf einem Schreibtisch
Was gehört auf die Checkliste, wenn ich eine Einzelfirma gründe?

Für das Büro: Anmeldung bei der Ausgleichskasse, ein eigenes Geschäftskonto, eine Rechnungsvorlage, eine Ablage für die Belege und eine Buchhaltung ab dem ersten Tag. Den Rest klären wir im Erstgespräch.

Muss ich als Einzelfirma eine doppelte Buchhaltung führen?

Unter 500 000 Franken Umsatzerlös im letzten Geschäftsjahr nicht: Laut Art. 957 Abs. 2 OR genügt die Buchführung über Einnahmen, Ausgaben und Vermögenslage.

Wie lange muss ich die Belege aufbewahren?

Laut Art. 958f OR zehn Jahre. Mehr dazu im Ratgeber.

Nächster Schritt

Gründen Sie gerade?

Dann ist jetzt der beste Moment, das Büro einzurichten, bevor sich die ersten Belege stapeln.

Antwort am selben oder nächsten ArbeitstagErstgespräch 30 Minuten, kostenlos