Für Privathaushalte · Region Schaffhausen
Putzfrau und Haushaltshilfe anmelden
Wer eine Putzfrau, eine Haushaltshilfe oder eine Kinderbetreuung zu Hause beschäftigt, ist Arbeitgeberin. Ich übernehme die Anmeldung, die jährliche Abrechnung und den Lohnausweis.

AHV-Beiträge
Was die AHV-Verordnung sagt
Laut AHV-Verordnung (Art. 34d Abs. 2 Bst. a AHVV, fedlex, Stand 1. Januar 2026) müssen die Beiträge auf dem Lohn von Personen, die in Privathaushalten arbeiten, «in jedem Fall» entrichtet werden, also auch bei kleinen Beträgen.
Ausgenommen sind, wenn sie es nicht selbst verlangen, junge Personen bis Ende des Jahres, in dem sie 25 werden, sofern ihr Lohn je Arbeitgeber höchstens 750 Franken im Jahr beträgt.


Was ich übernehme
Einmal einrichten, dann jedes Jahr abrechnen
- Anmeldung als Arbeitgeberin bei der Ausgleichskasse vorbereiten
- die jährliche Lohnmeldung
- den Lohnausweis für Ihre Haushaltshilfe
- einen Hinweis, die Unfallversicherung mit Ihrer Versicherung zu klären
Ich schreibe keine Arbeitsverträge und zahle keine Löhne aus. Das bleibt bei Ihnen.
Grenzen
Was nicht dazugehört
Für den Arbeitsvertrag und arbeitsrechtliche Fragen empfehle ich Ihnen eine Fachperson.
Nicht enthalten
- Arbeitsverträge
- Zahlungen auslösen
- Versicherungen abschliessen oder vermitteln
- Rechtsauskunft
Fragen
Häufige Fragen

Ab wann muss ich meine Putzfrau anmelden?
Laut Art. 34d Abs. 2 Bst. a AHVV sind die Beiträge im Privathaushalt in jedem Fall geschuldet. Ausnahme: junge Personen bis zum Jahr, in dem sie 25 werden, mit höchstens 750 Franken Lohn je Arbeitgeber und Jahr, wenn sie die Beiträge nicht selbst verlangen.
Wie erstelle ich den Lohnausweis für die Putzfrau?
Das übernehme ich, zusammen mit der jährlichen Lohnmeldung.
Was kostet das?
Das steht in der Offerte, die Sie nach dem Erstgespräch innert zwei Arbeitstagen bekommen.
Nächster Schritt
Arbeitet bei Ihnen jemand im Haushalt?
Dann klären wir in 30 Minuten, was angemeldet werden muss.
Antwort am selben oder nächsten ArbeitstagErstgespräch 30 Minuten, kostenlos
