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OrdnungssacheNathalie Müller · Administration und Buchhaltung

Für Privathaushalte · Region Schaffhausen

Putzfrau und Haushaltshilfe anmelden

Wer eine Putzfrau, eine Haushaltshilfe oder eine Kinderbetreuung zu Hause beschäftigt, ist Arbeitgeberin. Ich übernehme die Anmeldung, die jährliche Abrechnung und den Lohnausweis.

Oranger Eimer mit einem blauen Putztuch und ein Bodenwischer an einer hellen Wand

AHV-Beiträge

Was die AHV-Verordnung sagt

Laut AHV-Verordnung (Art. 34d Abs. 2 Bst. a AHVV, fedlex, Stand 1. Januar 2026) müssen die Beiträge auf dem Lohn von Personen, die in Privathaushalten arbeiten, «in jedem Fall» entrichtet werden, also auch bei kleinen Beträgen.

Ausgenommen sind, wenn sie es nicht selbst verlangen, junge Personen bis Ende des Jahres, in dem sie 25 werden, sofern ihr Lohn je Arbeitgeber höchstens 750 Franken im Jahr beträgt.

Zwei Hände ordnen Papiere in eine Fächermappe

Grenzen

Was nicht dazugehört

Für den Arbeitsvertrag und arbeitsrechtliche Fragen empfehle ich Ihnen eine Fachperson.

Zu den Preisen und Paketen

Nicht enthalten

  • Arbeitsverträge
  • Zahlungen auslösen
  • Versicherungen abschliessen oder vermitteln
  • Rechtsauskunft

Fragen

Häufige Fragen

Werkbank mit Werkzeug und einem Notizblock
Ab wann muss ich meine Putzfrau anmelden?

Laut Art. 34d Abs. 2 Bst. a AHVV sind die Beiträge im Privathaushalt in jedem Fall geschuldet. Ausnahme: junge Personen bis zum Jahr, in dem sie 25 werden, mit höchstens 750 Franken Lohn je Arbeitgeber und Jahr, wenn sie die Beiträge nicht selbst verlangen.

Wie erstelle ich den Lohnausweis für die Putzfrau?

Das übernehme ich, zusammen mit der jährlichen Lohnmeldung.

Was kostet das?

Das steht in der Offerte, die Sie nach dem Erstgespräch innert zwei Arbeitstagen bekommen.

Nächster Schritt

Arbeitet bei Ihnen jemand im Haushalt?

Dann klären wir in 30 Minuten, was angemeldet werden muss.

Antwort am selben oder nächsten ArbeitstagErstgespräch 30 Minuten, kostenlos