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OrdnungssacheNathalie Müller · Administration und Buchhaltung

RatgeberLohnausweis und Lohnbescheinigung

Lohnausweis und Lohnbescheinigung: was Kleinbetriebe im Januar erledigen

Zwei Hände blättern an einem weissen Tisch durch Unterlagen in einem Ordner

Im Januar kommen in kleinen Betrieben zwei Dinge zusammen: Die Angestellten brauchen ihren Lohnausweis für die Steuererklärung, und die Ausgleichskasse braucht die Lohnbescheinigung für das abgelaufene Jahr.

Die Frist der SVA Schaffhausen

Laut SVA Schaffhausen muss die Lohnbescheinigung «spätestens bis zum 30. Januar nach Ende des Beitragsjahres bei der Ausgleichskasse eintreffen». Wer diesen Termin nicht einhält, muss auf der Differenz Verzugszinsen bezahlen; die SVA nennt dafür einen Zinssatz von einheitlich 5 %, gerechnet ab dem 1. Januar nach Ende des Beitragsjahres.

Im Jahr 2027 fällt der 30. Januar auf einen Samstag. Ob sich die Frist dann verschiebt, steht auf der Seite der SVA nicht. Planen Sie deshalb mit dem Freitag davor.

So wird der Januar ruhiger

  • Prüfen Sie im Dezember die Personaldaten: Eintritte, Austritte, Pensen.
  • Rechnen Sie den Dezemberlohn wie jeden Monat, dann den Jahresabschluss der Löhne.
  • Geben Sie die Lohnausweise früh ab, Ihre Angestellten brauchen sie für die eigene Steuererklärung.
Quelle: SVA Schaffhausen, «Inkasso der Lohnbeiträge», svash.ch (ohne Datum), gelesen am 23. Oktober 2026.

Ich erkläre, was in der Quelle steht. Im Einzelfall entscheidet die zuständige Stelle oder eine Fachperson.

Lohnabrechnung für Kleinbetriebe